BAFA – Förderung unternehmerischen Know-Hows

Fördergegenstand:

  • Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen (zum Beispiel zu  Datenschutz & IT-Sicherheit).

rderhöhe und Förderquote:

UnternehmensartFördersatzMax. Zuschuss
Junge Unternehmen50 %2.000 €
Bestandsunternehmen50 %1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten90 %2.700 €

In der obigen Tabelle sind nur die Fördersätze für die alten Bundesländer berücksichtigt. Die Fördersätze ändern sich je nach Region (neue Bundesländer, Region Lüneburg)

Voraussetzungen:

  •  Unternehmen muss ein KMU sein
  •  Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  •  Das beauftragte Beratungsunternehmen muss bei der BAFA akkreditiert sein.
  •  Vor Antragsstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Antragsberechtigt:

  •  Junge Unternehmen
  •  Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
  •  Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden -. Unabhängig vom Unternehmensalter

Wir haben eine Seminar in dem wir detailliert über die verschiedenen Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten informieren, wenn sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich hier kostenlos an:

Weitere Informationen erhalten sie auf der offiziellen Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: 
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehme nsberatung/unternehmensberatung_node.html