Unser Vorgehen. . .
Kontaktaufnahme
Nach erster Kontaktaufnahme stimmen wir weitere Termine ab.
Erstberatung vor Ort
Gerne können Sie mit uns einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren. Bei diesem Gespräch geben wir Ihnen einen Überblick über die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten. Wir können Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer firmeneigenen Struktur und Unternehmensprozesse die einzelnen Details unserer Dienstleistung vorstellen.
Datenschutzaufnahme
Nach der ersten Kontaktaufnahme werden wir Sie im Falle der Beauftragung vor Ort zur Datenschutzaufnahme in Ihrem Unternehmen aufsuchen. Alle datenschutzrechtlichten Vorgänge in Ihrem Unternehmen werden in einer Verfahrensübersicht zusammengefasst. Wir werden hierzu mit Ihren Mitarbeitern Gespräche führen und Ihre Büroräume und Produktionsstätten begehen, um jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin diejenigen Verfahren zuzuordnen, bei denen er/sie mit eingebunden ist.
Erstellung Datenschutzbericht
Nach Abschluss der Analyse-Phase werden wir in dem umfangreichen Fragenkatalog Ihre Antworten zuordnen. Wir erstellen daraus den Datenschutzbericht, den wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Schulung der Mitarbeiter
Anschließend erfolgt die Schulung Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Hause. Diese werden in den wichtigsten Punkten des Bundesdatenschutzgesetzes unterwiesen und anschließend einem Test unterzogen. Die Mitarbeiter werden durch diese Schulung sensibilisiert für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Aktualisierung des Datenschutzberichtes
Die Aktualisierung des Datenschutzberichtes sollte einmal im Jahr, spätestens alle
2 Jahre erfolgen.
Hierbei nehmen wir besonders Bezug auf neu eingeführte Verfahren in Ihrem Unternehmen. Neu eingestellte Mitarbeiter werden gemäß der DGSVO und dem dem BDSG geschult.
Externer Datenschutzbeauftragter als Berater
Ihr externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen auf Basis einer Vertragsvereinbarung dauerhaft für alle Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Er informiert Sie über aktuelle für Ihr Unternehmen relevante Änderungen der Gesetzeslage.
Sie können ihn jederzeit anrufen, er berät Sie gern in all Ihren Anliegen rund um den Datenschutz.